Information der Gemeinde Feldkirchen-Westerham zur Grundsteuer ab 2025
Hintergrund der Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Berechnung der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Daher wurde eine Reform beschlossen, die ab 2025 in Kraft tritt. Viele Eigentümer von Grundstücken, Häusern oder Wohnungen fragen sich, wie viel sie künftig zahlen müssen.
Verspäteter Start in Bayern
Aufgrund von Personalmangel verzögert sich der Versand der neuen Grundsteuerbescheide in Bayern. In unserer Gemeinde werden ab Anfang Februar nach und nach rund 4.700 Bescheide verschickt.
Wichtige Info: Keine Abbuchung im Februar 2025
Die Grundsteuer wird nicht mehr nach dem alten System abgebucht. Das bedeutet zum
15. Februar 2025 erfolgt keine Lastschrift. Den Zeitpunkt der Abbuchung können Sie Ihrem individuellen Bescheid entnehmen.
Wie wird die Grundsteuer berechnet?
Die Höhe der Grundsteuer hängt ab vom
• Grundsteuermessbetrag
• kommunalen Hebesatz
Der Messbetrag wird vom Finanzamt ermittelt, der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt.
In Feldkirchen-Westerham bleibt der Hebesatz für die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und B (bebaute Grundstücke) unverändert bei 330 %.
Warum ändert sich die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer?
Durch die Reform wird die Grundsteuer nach einem anderen Modell berechnet. Einige Eigentümer zahlen künftig mehr, andere weniger als vor der Reform. Auch Fehler in der Grundsteuererklärung oder Übertragungsfehler können zu ungenauen Bescheiden führen.
Wichtige Hinweise zur Kontaktaufnahme
Um Verzögerungen zu vermeiden, bitten wir Sie, von Anfragen an die Gemeindeverwaltung abzusehen. Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag oder der Berechnung wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt oder die Hotline zur Bayerischen Grundsteuer: 089/30700077.
Tipp der Verwaltung: Falls Sie beim Finanzamt nicht sofort durchkommen, ist das nicht so schlimm. Der Freistaat Bayern hat angekündigt, bei Widersprüchen und Rückfragen kulant zu sein. Falls Sie Fehler im Grundlagenbescheid feststellen, stellt das Finanzamt ein spezielles Formular zur Korrektur bereit. Sie können es hier als pdf herunterladen:
Korrekturen und Rückerstattungen
Die Grundsteuer ist nach Erhalt des Bescheides erstmal fällig. Falls Ihr Bescheid fehlerhaft sein sollte, wird wie bei Steuern üblich, nach Korrektur zu viel gezahlte Steuer zurückerstattet oder mit künftigen Zahlungen verrechnet.
Langer Bearbeitungsprozess durch mögliche Rückfragen
Leider gibt es für die Erstellung der neuen Grundsteuerbescheide kein zusätzliches Personal. Das bedeutet eine enorme Belastung für die Verwaltung. Falls nur 20 % der Eigentümer eine Rückfrage an uns stellen, warten rund 1.000 Menschen auf eine Antwort. Dies kann zu vollen Telefonleitungen und zu verzögerter Bescheiderstellung führen. Da wir am Ende in den allermeisten Fällen außerdem ans zuständige Finanzamt verweisen müssen, bitten wir von Rückfragen abzusehen.
Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Geduld!